Grenzübergangsstellen zwischen Slowenien und Kroatien
Nach dem Schengener Grenzkodex kann die Staatsgrenze zwischen Slowenien und Kroatien an allen gekennzeichneten Grenzübergangsstellen während deren Betriebszeiten überschritten werden.
Der Grenzübertritt an den internationalen Grenzübergangsstellen steht allen Personen offen, der Grenzübertritt an den anderen Grenzübergangsstellen jedoch nur den Bürgern, die das EU-Freizügigkeitsrecht genießen - also nur EU-Bürgern.
Die Liste aller Grenzübergangsstellen finden Sie unter diesem Link: https://www.policija.si/eng/areas-of-work/border-matters-and-foreigners/border-crossings
Bitte informieren Sie sich über die Öffnungszeiten des Grenzübergangs, den Sie überschreiten möchten. Das Überschreiten der Grenze, an der es keine gekennzeichneten Grenzübergangsstellen gibt, ist nicht erlaubt.