Einreise und Aufenthalt in Slowenien
Einreise in die Republik Slowenien
Rechtsgrundlage: Fremdengesetz (in slowenischer Sprache)
EU-Bürger
EU-Bürger können ungeachtet des Grundes bzw. der Absicht ihrer Einreise oder ihres Aufenthaltes in der Republik Slowenien mit einem gültigen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis in die Republik Slowenien einreisen. Dies gilt auch für Minderjährige und Kindergruppen. Ein Führerschein ist zwar kein Dokument, welches einem EU-Bürger die Einreise in die Republik Slowenien gewährt, dient jedoch als Identitätsnachweis.
EU-Bürger können sich ohne Anmeldung drei Monate ab dem Tag der Einreise in der Republik Slowenien aufhalten. Personen, die gedenken sich mehr als drei Monate auf dem Gebiet der Republik Slowenien aufzuhalten, müssen sich vor Ablauf dieser Frist bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Verwaltungseinheit anmelden.
Staatsangehörige aus Drittstaaten
Ausländische Staatsbürger, die laut Gesetz keine Bewilligung für die Einreise in das Land benötigen, können sich unter der Bedingung, dass sie in Besitz eines gültigen Reisedokuments sind, innerhalb von 6 Monaten bis zu 90 Tage in der Republik Slowenien bzw. im Schengenraum aufhalten.
Die Rechtsordnung der EU beinhaltet eine Drittstaaten-Liste, deren Staatsbürger bei der Einreise über die EU-Außengrenzen ein Visum benötigen, und der Staaten, deren Staatsbürger von dieser Bedingung ausgenommen sind. Im ersten Fall muss ein ausländischer Staatsbürger für die Einreise in die Republik Slowenien nicht nur ein gültiges Reisedokument, sondern auch ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen, es sei denn anderweitig durch Gesetz bestimmt ist.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Einreise und Aufenthalt (in englischer Sprache).
Aufenthaltsbewilligungen
Ein ausländischer Staatsbürger, der sich in der Republik Slowenien länger aufhalten will als es aufgrund seines Visums möglich ist, oder aus anderen Gründen in die Republik Slowenien einreisen oder sich dort aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Einreise und Aufenthalt (in englischer Sprache).